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DeutschCafé

Sprachschule DeutschCafé

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter

Sprachschule DeutschCafé – Inhaberin Gerelchuluun Chuluunbat
Grünwälderstr. 20
79098 Freiburg

info@deutschcafe.com
+49 (0)761 42998203

Umsatzsteuerbefreit als Bildungseinrichtung

 Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Sprachkurse, Sprachcoachings und sonstigen Bildungsangebote von DeutschCafé. Sie gelten insbesondere für Intensivkurse, Einzelcoachings, Café-Kurse und Firmenkurse, soweit für das jeweilige Angebot keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden. Vertragspartner von DeutschCafé ist bei Kursen und Coachings für Privatpersonen die teilnehmende Person. Bei Minderjährigen wird der Vertrag mit den gesetzlichen Vertretern geschlossen. Diese sind Vertragspartner und Schuldner der Kursgebühr; der Minderjährige nimmt am Unterricht teil. Bei Firmenkursen ist das beauftragende Unternehmen bzw. die beauftragende Organisation Vertragspartner. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Diese AGB werden dem Vertragspartner vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise zugänglich gemacht; bei Verträgen im Fernabsatz werden die erforderlichen Informationen und Unterlagen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

1a. Begriffsbestimmungen

Eine Unterrichtseinheit (UE) umfasst 45 Minuten. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Einzelcoachings in Blöcken von 2 UE (90 Minuten) durchgeführt. Café-Kurse und Intensivkurse finden in Terminen zu je 2 UE statt.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Eine unverbindliche Anfrage oder Interessenbekundung stellt noch keine verbindliche Buchung dar. Bei dem von DeutschCafé vorgesehenen individuellen Anmeldeverfahren gibt der Teilnehmer durch das unterschriebene Anmeldeformular ein verbindliches Vertragsangebot ab. DeutschCafé nimmt die Anmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Eingang in Textform an oder lehnt sie ab. Nach Ablauf dieser Frist ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden. Der Vertrag kommt zustande, sobald DeutschCafé die Anmeldung annimmt bzw. die Buchung bestätigt. Eine unmittelbare verbindliche Buchung über die Website ist nicht möglich. Eine Anfrage über die Website stellt weder ein verbindliches Vertragsangebot noch eine Annahme dar. Bei individuell vereinbarten Leistungen, insbesondere Firmenkursen, kommt der Vertrag durch Annahme des individuellen Angebots zustande. Die AGB werden dem Vertragspartner vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt und in einer speicher- und ausdruckbaren Form zur Verfügung gestellt. Teilnehmer bzw. Unternehmen sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen relevanter Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die jeweils vereinbarten Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot, Anmeldeformular oder der Buchungsbestätigung. DeutschCafé ist als Bildungseinrichtung aufgrund der entsprechenden Bescheinigung des Regierungspräsidiums Freiburg von der Umsatzsteuer befreit. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu zahlen. Eine bei Vertragsschluss vereinbarte Vergütung wird nachträglich nicht geändert. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

4. Datenschutz

DeutschCafé verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Anmeldung, zum Vertragsschluss, zur Organisation und Durchführung der gebuchten Leistungen, zur Kommunikation mit den Teilnehmern, zur Zahlungsabwicklung sowie zur Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen und sonstigen Nachweisen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den jeweiligen Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung von DeutschCafé:

5. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen im Rahmen von Kursen, Veranstaltungen oder sonstigen Angeboten von DeutschCafé erfolgen unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit für die Anfertigung oder Veröffentlichung von Aufnahmen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Die Erteilung einer Einwilligung zur Veröffentlichung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme an einem Kurs oder einer Veranstaltung. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Teilnehmer, die selbst Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen von anderen Personen anfertigen oder veröffentlichen, sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen zu beachten.

6. Unterrichtsmaterialien und Urheberrecht

Von DeutschCafé oder seinen Lehrkräften bereitgestellte Unterrichts- und Lernmaterialien dürfen von den Teilnehmern ausschließlich für ihre persönliche Nutzung im Rahmen des gebuchten Kurses oder Coachings verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung zu kommerziellen Zwecken oder sonstige kommerzielle Nutzung von Materialien, an denen DeutschCafé oder seine Lehrkräfte entsprechende Rechte besitzen, bedarf der vorherigen Zustimmung. Die gesetzlichen Schrankenregelungen des Urheberrechts bleiben unberührt. Die eigenen Notizen, persönlichen Aufzeichnungen und individuellen Lernergebnisse der Teilnehmer bleiben hiervon unberührt.

7. Haftung

(1) DeutschCafé haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Hierzu zählen insbesondere die Durchführung des gebuchten Unterrichts im vereinbarten Umfang sowie die Verkehrssicherungspflichten in den Unterrichtsräumen.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Lehrkräfte und sonstigen Erfüllungsgehilfen von DeutschCafé.

(5) Für in die Unterrichtsräume eingebrachte persönliche Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen; es gilt Absatz 1 bis 3.

8. Verhalten und Hausordnung

Teilnehmer sind verpflichtet, sich während des Unterrichts und bei Veranstaltungen von DeutschCafé respektvoll und angemessen gegenüber Lehrkräften, Mitarbeitern und anderen Teilnehmern zu verhalten und die geltenden Haus-, Sicherheits- und Verhaltensregeln zu beachten. Diskriminierendes, beleidigendes, bedrohendes oder gewalttätiges Verhalten sowie die vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenständen oder technischen Geräten von DeutschCafé sind nicht gestattet. Den Anweisungen der Lehrkräfte und Mitarbeiter ist zu folgen, soweit diese der ordnungsgemäßen Durchführung des Unterrichts, dem Schutz der Beteiligten oder der Sicherheit dienen. Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Fehlverhalten kann DeutschCafé einen Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Weitergehende Rechte von DeutschCafé bleiben unberührt.

9. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses, das außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von DeutschCafé liegt, vorübergehend oder dauerhaft nicht oder nur erheblich eingeschränkt durchgeführt werden, informiert DeutschCafé die betroffenen Vertragspartner bzw. Teilnehmer möglichst zeitnah. DeutschCafé wird prüfen, ob eine geeignete alternative Durchführung, insbesondere durch eine Terminverschiebung oder Verlängerung des Kurszeitraums, möglich ist.
(3) Ein Wechsel in eine andere Unterrichtsform, insbesondere in Online-Unterricht, erfolgt nur mit Zustimmung des Teilnehmers. Stimmt er nicht zu, kann er den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Unterrichtseinheiten in Textform kündigen.
(4) Kann die vereinbarte Leistung ganz oder teilweise nicht erbracht werden und wird keine einvernehmliche Ersatzlösung gefunden, entfällt insoweit der Vergütungsanspruch. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Unterrichtseinheiten werden innerhalb von 14 Tagen erstattet. Die Berechnung erfolgt linear anhand der vereinbarten Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten.
(5) Dauert die Beeinträchtigung länger als sechs Wochen an, kann jede Vertragspartei den Vertrag in Textform kündigen. Absatz 4 gilt entsprechend.

10. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Widerrufsfrist beträgt bei Dienstleistungen grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss. Einzelheiten zum Widerrufsrecht und die gesetzlichen Informationen zur Ausübung des Widerrufs ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten Widerrufsbelehrung; das Muster-Widerrufsformular ist als Anlage 2 beigefügt. Wünscht der Verbraucher, dass DeutschCafé bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Unterrichtsleistung beginnt, erklärt er dies ausdrücklich in Textform. Widerruft er anschließend, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Unterrichtseinheiten, anteilig berechnet auf Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Gesetzliche Widerrufs- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.

11. Schlussbestimmungen

Für zukünftige Vertragsschlüsse kann DeutschCafé diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen oder ändern. Für bereits bestehende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen, soweit nicht eine Änderung nach den gesetzlichen Bestimmungen vereinbart wird. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt ihm der Schutz derjenigen zwingenden Bestimmungen erhalten, die nach dem Recht dieses Staates zu seinen Gunsten gelten und von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann. Für die örtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gegenüber Unternehmern eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, kann eine solche individuell vereinbart werden. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Zwingende gesetzliche Rechte des Teilnehmers, insbesondere das Widerrufsrecht und das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt. Stand dieser AGB: August 2026.

11a. Kündigung durch den Teilnehmer

(1) Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Teilnehmer die Fortsetzung des Vertrags bis zum vereinbarten Ende unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht: eine durch geeigneten Nachweis belegte Erkrankung, aufgrund derer die weitere Teilnahme auf absehbare Zeit nicht möglich oder unzumutbar ist; ein beruflich, ausbildungs- oder studienbedingter Wohnsitzwechsel, aufgrund dessen die weitere Teilnahme nicht mehr zumutbar ist; sowie eine wesentliche und dauerhafte Veränderung der persönlichen Umstände, aufgrund derer die vertraglich vereinbarte Leistung für den Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

(3) Der Teilnehmer hat den wichtigen Grund in Textform mitzuteilen und, soweit zumutbar und erforderlich, durch geeignete Nachweise zu belegen. DeutschCafé prüft auf Grundlage der mitgeteilten Umstände, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung aus wichtigem Grund vorliegen. Dabei werden die Umstände des Einzelfalls sowie die Interessen des Teilnehmers und von DeutschCafé berücksichtigt.

(4) Erkennt DeutschCafé den geltend gemachten Grund nicht als wichtigen Grund an, wird dies dem Teilnehmer in Textform unter Angabe der wesentlichen Gründe mitgeteilt. Die Parteien können sich anschließend auf eine freiwillige Vertragsbeendigung oder eine andere Lösung verständigen. Die gesetzlichen Rechte des Teilnehmers zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

(5) Im Falle einer wirksamen Kündigung aus wichtigem Grund schuldet der Teilnehmer die Vergütung nur für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Unterrichtseinheiten. Der auf noch nicht erbrachte Unterrichtseinheiten entfallende Anteil wird innerhalb von 30 Tagen erstattet, soweit keine gesetzlich kürzere Frist gilt. Die Berechnung erfolgt linear anhand der vereinbarten Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten.

12. Änderung von Kurszeiten und Kursbeginn

(1) DeutschCafé kann Kurszeiten oder den Kursbeginn ändern, wenn dies aus einem der folgenden Gründe erforderlich ist: Erkrankung oder sonstiger Ausfall der vorgesehenen Lehrkraft, Wegfall oder Unbenutzbarkeit der Unterrichtsräume, behördliche Anordnung oder eine wesentliche Änderung der Gruppengröße.

(2) Die Änderung wird unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage vor ihrem Wirksamwerden, in Textform mitgeteilt.

(3)Verschiebt sich der Kursbeginn um mehr als 14 Tage oder verschiebt sich der Unterrichtsbeginn eines regelmäßigen Termins um mehr als 90 Minuten gegenüber der Buchungsbestätigung, kann der Teilnehmer den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung kostenfrei in Textform kündigen. Bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden innerhalb von 14 Tagen erstattet.

13. Kündigung und Ausschluss durch DeutschCafé

(1) DeutschCafé kann einen Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Kurs ausschließen oder den Vertrag außerordentlich kündigen, insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Störungen des Unterrichts, schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder sonstigen erheblichen Pflichtverletzungen.

(2) Vor einer Kündigung wegen einer Pflichtverletzung wird eine Abmahnung in Textform ausgesprochen. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages für DeutschCafé unzumutbar ist, insbesondere bei Gewalt, Bedrohung oder Diskriminierung.

14. Lernziele und kein garantierter Prüfungserfolg

Soweit diese AGB eine Rückerstattung vorsehen, wird grundsätzlich nur der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfallende Betrag erstattet, sofern die jeweilige Regelung nichts Abweichendes bestimmt. Bereits erbrachte Leistungen werden entsprechend der vereinbarten Vergütung berechnet. Eine Rückerstattung erfolgt insbesondere bei einer von DeutschCafé zu vertretenden Nicht- oder Teilerbringung der vereinbarten Leistung, bei einer wirksamen Kündigung aus wichtigem Grund, bei einer von DeutschCafé ausgesprochenen Kursabsage sowie in den in den jeweiligen Kursbestimmungen ausdrücklich genannten Fällen. Soweit gesetzlich nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, erfolgt die Rückzahlung innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Voraussetzungen für die Rückerstattung bzw. nach Eingang der erforderlichen Nachweise. Gesetzlich vorgeschriebene kürzere Rückzahlungsfristen bleiben unberührt. Stornopauschalen vor Kursbeginn und die besondere Regelung für Visumsablehnungen bleiben von diesem allgemeinen Grundsatz unberührt.

15. Änderung des Unterrichtsortes

(1) Der Unterrichtsort kann geändert werden, wenn die vorgesehenen Räume nicht zur Verfügung stehen oder die Gruppengröße dies erfordert. 

(2) Der Ersatzort muss in derselben Stadt liegen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln vergleichbar erreichbar sein und für den vereinbarten Unterricht geeignet ausgestattet sein. 

(3) Erfüllt der Ersatzort diese Voraussetzungen nicht, kann der Teilnehmer den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung kostenfrei in Textform kündigen. Bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden innerhalb von 14 Tagen erstattet.

Teil 2: Intensivkurse

16. Anmeldung und Zulassung

Die Anmeldung zu einem Intensivkurs erfolgt verbindlich für den jeweils ausgeschriebenen Kurszeitraum. Der Kursplatz wird nach Bestätigung durch DeutschCafé verbindlich zugesagt. Der Teilnehmer wird für die gewählte Sprachstufe zugelassen, wenn er einen geeigneten Nachweis über sein Sprachniveau vorlegt oder einen Einstufungstest von DeutschCafé absolviert. Der Einstufungstest ist kostenlos. Ergibt der Test ein abweichendes Niveau, bietet DeutschCafé einen passenden Kurs an, sofern ein passender Kurs verfügbar ist. Kommt keine Einigung zustande, kann der Teilnehmer kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Die Buchung eines Intensivkurses umfasst den vollständigen ausgeschriebenen Kurszeitraum.

17. Mindestteilnehmerzahl und Absage vor Kursbeginn

(1) Ein Intensivkurs kommt zustande, wenn bis 7 Tage vor Kursbeginn mindestens 3 verbindliche Anmeldungen vorliegen.

(2) Wird diese Zahl nicht erreicht, kann DeutschCafé den Kurs bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn in Textform absagen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl ausgeschlossen.

(3) Im Falle der Absage werden bereits gezahlte Beträge innerhalb von 30 Tagen vollständig erstattet, soweit keine gesetzlich kürzere Frist gilt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers kann der Betrag stattdessen als Guthaben ohne Verfallsfrist hinterlegt werden.

18. Sinkende Teilnehmerzahl während des Kurses

Vor Kursbeginn kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Für Rücktritte vor Kursbeginn gelten folgende Stornopauschalen: bei einem Rücktritt mehr als 4 Wochen vor Kursbeginn 25 % der Kursgebühr; bei einem Rücktritt zwischen 4 und 2 Wochen vor Kursbeginn 50 %; bei einem Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn oder bei Nichtantritt 75 %. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass DeutschCafé kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, insbesondere weil der Kursplatz anderweitig vergeben werden konnte. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

19. Fehlzeiten, Urlaub und vorzeitiger Abbruch

Nach Beginn des Intensivkurses besteht bei einem Abbruch durch den Teilnehmer ohne wichtigen Grund kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Dies gilt auch bei einzelnen Fehlzeiten und bei geplanten Urlaubszeiten, da die Unterrichtsleistung angeboten wurde. Gesetzliche Rechte, insbesondere das Widerrufsrecht und das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach Ziffer 11a, bleiben unberührt.

21. Wechsel oder Ausfall der Lehrkraft

Der Teilnehmer bucht einen Intensivkurs bei DeutschCafé und nicht bei einer bestimmten Lehrkraft. DeutschCafé kann bei personellen oder organisatorischen Erfordernissen eine geeignete Ersatzlehrkraft einsetzen. Ein Wechsel der Lehrkraft begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Beendigung des Kurses. Fällt aufgrund eines Lehrkraftwechsels Unterricht aus, gilt die Regelung zum Unterrichtsausfall.

5. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen im Rahmen von Kursen, Veranstaltungen oder sonstigen Angeboten von DeutschCafé erfolgen unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit für die Anfertigung oder Veröffentlichung von Aufnahmen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Die Erteilung einer Einwilligung zur Veröffentlichung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme an einem Kurs oder einer Veranstaltung. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Teilnehmer, die selbst Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen von anderen Personen anfertigen oder veröffentlichen, sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen zu beachten.

22. Feiertage und Unterrichtspausen

(1) Gesetzliche Feiertage im Land Baden-Württemberg sind unterrichtsfrei.

(2) Fällt ein regulärer Unterrichtstermin auf einen gesetzlichen Feiertag, wird die Unterrichtszeit nachgeholt oder der Kurszeitraum entsprechend verlängert. Ist beides nicht möglich, wird der auf die ausgefallene Unterrichtszeit entfallende Anteil der Kursgebühr innerhalb von 30 Tagen erstattet, soweit keine gesetzlich kürzere Frist gilt.

(3) In der Kursausschreibung ausgewiesene Feiertage und Unterrichtspausen sind Bestandteil der Kursplanung. Die Kursgebühr bezieht sich auf die in der Ausschreibung genannte Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten.

23. Teilnahmebescheinigung und Sprachzertifikat

Nach Abschluss eines Intensivkurses hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung, wenn er an mindestens 70 % der Unterrichtseinheiten teilgenommen hat. Die Bescheinigung wird auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen kostenlos ausgestellt und weist die Teilnahme aus, nicht das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus. Ein Sprachzertifikat bzw. ein offizieller Sprachnachweis wird nur nach erfolgreicher Teilnahme an einer entsprechenden Prüfung ausgestellt. Die Teilnahme am Intensivkurs allein stellt keinen automatischen Nachweis über das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus dar. Prüfungsgebühren sind nicht Bestandteil der Kursgebühr, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Kosten der jeweiligen Prüfung werden dem Teilnehmer vor der verbindlichen Anmeldung zur Prüfung mitgeteilt. Die Anmeldung zur Prüfung stellt eine gesonderte Vereinbarung dar.

24. Übertragung des Kursplatzes

Die Übertragung eines gebuchten Intensivkursplatzes auf eine andere Person bedarf der vorherigen Zustimmung von DeutschCafé. Die Ersatzperson muss die Voraussetzungen für die Teilnahme am jeweiligen Kurs erfüllen und gegebenenfalls einen geeigneten Sprachnachweis vorlegen oder einen Einstufungstest durchführen. Eine Übertragung nach Beginn des Intensivkurses ist nicht vorgesehen. In besonderen Einzelfällen kann DeutschCafé nach individueller Prüfung eine abweichende Lösung ermöglichen.

Teil 3: Einzelkurse/Einzelcoachings

25. Buchung des UE-Pakets

Einzelcoachings werden in Form von UE-Paketen gebucht. Eine Unterrichtseinheit (UE) umfasst 45 Minuten. Die verfügbaren Pakete und deren Preise sowie die Gültigkeitsbedingungen werden dem Teilnehmer vor Vertragsschluss in Textform mitgeteilt. Maßgeblich sind die bei der Buchungsbestätigung geltenden Preise.

26. Probestunde

DeutschCafé kann Interessenten eine einmalige kostenlose Probestunde im Umfang von 1 UE anbieten. Die Probestunde dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der individuellen Einschätzung von Lernbedarf, Zielen und geeigneten Unterrichtsinhalten. Die konkrete Gestaltung der Probestunde richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Teilnehmers. Aus der Teilnahme an einer Probestunde entsteht keine Verpflichtung zur Buchung eines Einzelcoachings. Die Probestunde wird nicht auf ein später gebuchtes UE-Paket angerechnet. Die Probestunde kann für Language Coaching, Exam Coaching und Professional Coaching angeboten werden.

27. Terminvereinbarung

Die Unterrichtstermine eines gebuchten Einzelcoachings werden individuell zwischen Teilnehmer und DeutschCafé vereinbart. Ein Unterrichtstermin gilt als verbindlich vereinbart, sobald er von beiden Seiten bestätigt wurde. Die Terminvergabe richtet sich nach den verfügbaren Kapazitäten von DeutschCafé und der jeweiligen Lehrkraft. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin, Wochentag oder eine bestimmte Lehrkraft besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

28. Absage und Nichterscheinen

Ein verbindlich vereinbarter Einzelunterrichtstermin kann vom Teilnehmer bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei in Textform abgesagt oder verschoben werden. Die dafür vorgesehenen UE bleiben vollständig im gebuchten Paket erhalten und können für einen neuen Termin verwendet werden. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn wird die für den Termin vereinbarte UE vom gebuchten Paket abgezogen. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage gilt dasselbe. Bei Krankheit oder anderen außergewöhnlichen, unvorhersehbaren Umständen kann DeutschCafé im Einzelfall eine individuelle Lösung anbieten. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass DeutschCafé durch die kurzfristige Absage kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist, insbesondere weil der Termin anderweitig vergeben werden konnte. In diesem Fall wird die Unterrichtseinheit dem Paket wieder gutgeschrieben. Wird ein vereinbarter Termin von DeutschCafé bzw. der Lehrkraft abgesagt, wird die entsprechende UE nicht vom Paket abgezogen. Es wird ein Ersatztermin vereinbart.

29. Gültigkeit der UE-Pakete

(1) Die Gültigkeitsdauer beträgt: Starter-Paket (6 UE) 6 Monate, Progress-Paket (12 UE) 9 Monate, Advanced-Paket (18 UE) 12 Monate, Premium-Paket (ab 24 UE) 12 Monate.
(2) Die Frist beginnt mit dem ersten vereinbarten Unterrichtstermin, spätestens jedoch vier Wochen nach der Buchungsbestätigung.
(3) Die Gültigkeitsdauer verlängert sich um Zeiträume, in denen DeutschCafé dem Teilnehmer auf eine Terminanfrage hin innerhalb von drei Wochen keinen Termin anbieten konnte, sowie um die Dauer einer durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesenen Erkrankung, die die Teilnahme verhindert hat.

30. Nicht genutzte UE

(1) Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer können nicht genutzte Unterrichtseinheiten nicht mehr in Anspruch genommen werden.

(2) Der Teilnehmer kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist die Erstattung des auf die nicht genutzten Unterrichtseinheiten entfallenden Betrags verlangen. DeutschCafé behält hiervon einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von 5 % des Erstattungsbetrags, höchstens jedoch 25 €, ein. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(3) Beruht die Nichtnutzung auf Umständen, die DeutschCafé zu vertreten hat, erfolgt die Erstattung ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzlich kürzere Frist gilt.

31. Paketwechsel und Erweiterung

Ein gebuchtes UE-Paket kann während seiner Gültigkeitsdauer nach Absprache mit DeutschCafé erweitert werden. Bei einer Erweiterung wird der Gesamtpreis des neu gewählten Pakets unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Zahlung berechnet. Dadurch wird der günstigere UE-Preis des größeren Pakets auch auf die bereits gebuchten UE angewendet. Eine Verkleinerung eines bereits gebuchten Pakets ist grundsätzlich nicht möglich. Eine vorzeitige Rückstufung begründet keinen Anspruch auf eine Erstattung der Preisdifferenz. Bei besonderen Fällen kann DeutschCafé nach individueller Prüfung eine abweichende Lösung anbieten.

32. Wechsel zwischen Coaching-Arten

Ein Wechsel zwischen Language Coaching, Exam Coaching und Professional Coaching ist während der Gültigkeitsdauer eines gebuchten UE-Pakets nach Absprache mit DeutschCafé grundsätzlich möglich, sofern das gewünschte Coaching angeboten wird und entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Die noch nicht genutzten UE können für das neue Coaching-Format verwendet werden. Bei unterschiedlichen Preisen pro UE wird die Differenz entsprechend verrechnet bzw. gutgeschrieben oder erstattet. Bereits in Anspruch genommene UE bleiben von der Änderung unberührt. Bei einem höherpreisigen Coaching muss die Differenz vor Beginn des neuen Coaching-Formats ausgeglichen werden.

33. Krankheit und besondere persönliche Umstände

Bei außergewöhnlichen persönlichen Umständen, die nicht bereits nach Ziffer 29 Abs. 3 zu einer Verlängerung führen, kann DeutschCafé die Gültigkeitsdauer eines UE-Pakets nach individueller Prüfung angemessen verlängern. Eine Kulanzentscheidung in einem Einzelfall begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung in anderen Fällen.

34. Urlaub und längere Abwesenheit

Geplante Abwesenheiten, insbesondere Urlaubszeiten, begründen keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder Erstattung nicht genutzter UE. Gesetzliche Rechte und individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt. Teilnehmer werden gebeten, geplante längere Abwesenheiten frühzeitig mitzuteilen.

35. Wechsel oder Ausfall der Lehrkraft

Die Buchung erfolgt für ein Einzelcoaching bei DeutschCafé und nicht zwingend für eine bestimmte Lehrkraft. DeutschCafé kann aus sachlich gerechtfertigten personellen oder organisatorischen Gründen eine geeignete Ersatzlehrkraft einsetzen. Der gebuchte Umfang und die vereinbarten Leistungen bleiben unverändert. Ein Lehrkraftwechsel allein begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Beendigung des Pakets; gesetzliche Rechte bei einer wesentlichen Leistungsänderung bleiben unberührt.

36. Präsenz- und Online-Unterricht

Einzelcoachings können je nach Angebot und Absprache als Präsenz- oder Online-Unterricht durchgeführt werden. Online-Unterricht findet über Zoom statt. Für die Teilnahme am Online-Unterricht benötigt der Teilnehmer ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Informationen zur Datenverarbeitung durch den Plattformanbieter enthält die Datenschutzerklärung. Ein Wechsel zwischen den Unterrichtsformen ist nach vorheriger Absprache möglich. Die vereinbarte Anzahl der Unterrichtseinheiten und die Vergütung bleiben unabhängig von der gewählten Unterrichtsform unverändert. Bei technischen Problemen wird im Einzelfall eine geeignete Lösung vereinbart.

37. Abschluss des Einzelcoachings und Nachweise

Ein gebuchtes UE-Paket endet mit der vollständigen Nutzung der enthaltenen Unterrichtseinheiten oder mit Ablauf der vereinbarten Gültigkeitsdauer. Eine automatische Verlängerung oder ein Abonnement besteht nicht. Die vorzeitige Beendigung eines noch nicht vollständig genutzten Pakets richtet sich nach den gesetzlichen Kündigungsrechten und Ziffer 11a. Nach Abschluss eines Einzelcoachings hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung, wenn er an mindestens 70 % der gebuchten Unterrichtseinheiten teilgenommen hat. Die Bescheinigung wird auf Anforderung innerhalb von 14 Tagen kostenlos ausgestellt. Hat der Teilnehmer im Rahmen des Coachings eine von DeutschCafé angebotene Sprachprüfung erfolgreich absolviert, kann DeutschCafé ein entsprechendes Sprachzertifikat ausstellen. Etwaige Prüfungsgebühren werden vor der Buchung gesondert ausgewiesen.

Teil 4: Café-Kurse

38. Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen

Die Anmeldung zu einem Café-Kurs ist verbindlich für den jeweils ausgeschriebenen Kurszeitraum. Der Teilnehmer bucht die vollständige Kursperiode zum angegebenen Preis. Ein Café-Kurs kann nur stattfinden, wenn mindestens 3 Teilnehmer für die jeweilige Gruppe verbindlich angemeldet sind. Das Absenden der Anmeldung stellt noch keine endgültige Bestätigung des Kursplatzes dar. DeutschCafé prüft die Anmeldung und die Voraussetzungen und bestätigt anschließend die Teilnahme.

39. Mindestteilnehmerzahl und Absage vor Kursbeginn

Wenn bis 7 Tage vor Kursbeginn keine mindestens 3 verbindlichen Anmeldungen vorliegen, kann DeutschCafé den Café-Kurs bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn in Textform absagen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl ausgeschlossen. Die bereits gezahlte Kursgebühr wird innerhalb von 30 Tagen vollständig zurückerstattet, soweit keine gesetzlich kürzere Frist gilt, oder kann auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers als Guthaben ohne Verfallsfrist hinterlegt werden.

40. Kursdauer und Kursumfang

Ein Café-Kurs umfasst 1 Monat mit 4 Unterrichtseinheiten pro Woche, verteilt auf zwei Termine zu je 90 Minuten, insgesamt also 16 Unterrichtseinheiten. Der konkrete Kurszeitraum ergibt sich aus der Kursausschreibung und der Buchungsbestätigung. Die Buchung erfolgt für den vollständigen Kurszeitraum. Einzelne Unterrichtstermine können nicht separat gebucht werden.

41. Fehlzeiten und Urlaub

Nach Beginn des Café-Kurses besteht bei einem Abbruch durch den Teilnehmer ohne wichtigen Grund kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Dies gilt auch bei einzelnen Fehlzeiten und bei geplanten Urlaubszeiten, da die Unterrichtsleistung angeboten wurde. Gesetzliche Rechte, insbesondere das Widerrufsrecht und das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach Ziffer 11a, bleiben unberührt.

42. Vorzeitiger Abbruch

Vor Beginn des Café-Kurses kann der Teilnehmer nach der allgemeinen Stornostaffel gemäß Ziffer 18 vom Vertrag zurücktreten. Nach Beginn des Kurses gilt Ziffer 41. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

43. Sinkende Teilnehmerzahl

Sinkt die Teilnehmerzahl nach Beginn des Café-Kurses unter die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, wird gemeinsam mit den verbleibenden Teilnehmern nach einer geeigneten Lösung für die Fortführung des Kurses gesucht. Eine wesentliche Änderung der vereinbarten Leistung erfolgt nur mit Zustimmung der betroffenen Teilnehmer. Kann der Kurs nicht mehr angemessen durchgeführt werden und wird keine zumutbare Alternative vereinbart, wird der noch nicht erbrachte Teil des Kurses anteilig innerhalb von 30 Tagen erstattet, soweit keine gesetzlich kürzere Frist gilt.

44. Wechsel des Sprachniveaus / Kurswechsel

Ein Wechsel zwischen den angebotenen Café-Kursen bzw. Sprachniveaus kann während der laufenden Kursperiode nach Absprache mit DeutschCafé ermöglicht werden, sofern das andere Niveau geeignet und ein entsprechender Kursplatz verfügbar ist. Da alle Café-Kurse zum gleichen Kurspreis angeboten werden, ergibt sich aus einem Wechsel keine Änderung der Kursgebühr. Ein Anspruch auf einen Wechsel besteht nicht.

45. Unterrichtsausfall durch DeutschCafé

Fällt ein Unterrichtstermin oder ein Teil des Unterrichts durch DeutschCafé aus, werden Ersatztermine, eine Verlängerung des Kurszeitraums, eine geeignete Ersatzlehrkraft oder eine andere geeignete Durchführungsform mit den Teilnehmern vereinbart. Kann die ausgefallene Unterrichtsleistung nicht angemessen nachgeholt oder anderweitig ausgeglichen werden, wird der nicht erbrachte Teil der Kursleistung innerhalb von 30 Tagen anteilig auf Grundlage der vollständigen Kursdauer erstattet, soweit keine gesetzlich kürzere Frist gilt.

46. Wechsel oder Ausfall der Lehrkraft

Die Durchführung eines Café-Kurses ist nicht an eine bestimmte Lehrkraft gebunden. DeutschCafé ist berechtigt, bei personellen oder organisatorischen Erfordernissen eine geeignete Ersatzlehrkraft einzusetzen. Der Wechsel der Lehrkraft hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den vereinbarten Kursumfang oder die Kursgebühr. Fällt aufgrund eines Lehrkraftwechsels Unterricht aus, wird die ausgefallene Unterrichtsleistung entsprechend den Regelungen zum Unterrichtsausfall nachgeholt oder anderweitig ausgeglichen.

47. Feiertage und Unterrichtspausen

(1) Gesetzliche Feiertage im Land Baden-Württemberg sind unterrichtsfrei.

(2) Fällt ein regulärer Café-Kurstermin auf einen gesetzlichen Feiertag, wird die Unterrichtszeit nachgeholt oder der Kurszeitraum entsprechend verlängert. Ist beides nicht möglich, wird der auf die ausgefallene Unterrichtszeit entfallende Anteil der Kursgebühr innerhalb von 30 Tagen erstattet, soweit keine gesetzlich kürzere Frist gilt.

(3) In der Kursausschreibung ausgewiesene Feiertage und Unterrichtspausen sind Bestandteil der Kursplanung. Die Kursgebühr bezieht sich auf die in der Ausschreibung genannte Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten.

48. Teilnahmebescheinigung und Sprachzertifikat

Nach Abschluss eines Café-Kurses hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung, wenn er an mindestens 70 % der Unterrichtseinheiten teilgenommen hat. Die Bescheinigung wird auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen kostenlos ausgestellt und bestätigt die Teilnahme am jeweiligen Café-Kurs, nicht das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus. Ein Sprachzertifikat bzw. ein offizieller Sprachnachweis kann nur im Rahmen einer entsprechenden Prüfung erworben werden. Prüfungsgebühren sind nicht Bestandteil der Kursgebühr, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Kosten der jeweiligen Prüfung werden vor der verbindlichen Anmeldung zur Prüfung mitgeteilt. Die Anmeldung zur Prüfung stellt eine gesonderte Vereinbarung dar.

49. Übertragung des Kursplatzes

Die Übertragung eines gebuchten Café-Kursplatzes auf eine andere Person bedarf der vorherigen Zustimmung von DeutschCafé. Die Ersatzperson muss die Voraussetzungen für die Teilnahme am jeweiligen Kurs erfüllen und gegebenenfalls einen geeigneten Sprachnachweis vorlegen oder einen Einstufungstest durchführen. Eine Übertragung nach Beginn des Café-Kurses ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In besonderen Einzelfällen kann DeutschCafé nach individueller Prüfung eine abweichende Lösung ermöglichen.

Teil 5: Firmenkurse

50. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Firmenkurse werden individuell auf Grundlage einer Anfrage des Unternehmens geplant. Nach Beratung und Abstimmung der wesentlichen Kursbedingungen erstellt DeutschCafé ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch das Unternehmen zustande. Umfang, Inhalte, Teilnehmerzahl, Unterrichtszeiten, Kursdauer, Unterrichtsort, Vergütung und weitere besondere Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

51. Kursumfang und verbindliche Buchung

Der im individuellen Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Kursumfang und Kurszeitraum sind verbindlich. Die Vergütung wird für die vereinbarte Kursleistung und die hierfür reservierten Kapazitäten berechnet und ist grundsätzlich unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit einzelner Mitarbeiter. Änderungen des vereinbarten Kursumfangs bedürfen der vorherigen Absprache und Zustimmung von DeutschCafé.

52. Teilnehmerzahl und Teilnehmerwechsel

Die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Teilnehmerzahl ist Bestandteil der Vereinbarung. Eine Verringerung der Teilnehmerzahl führt nicht automatisch zu einer Reduzierung der Kursgebühr. Ein Teilnehmer kann nach Absprache durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt werden, sofern dieser für das vereinbarte Sprachniveau geeignet ist und der Wechsel organisatorisch und pädagogisch sinnvoll ist. Bei einem Wechsel auf ein anderes Sprachniveau wird gemeinsam mit DeutschCafé geprüft, ob der bestehende Kurs entsprechend fortgeführt werden kann.

52a. Datenschutz bei Firmenkursen

DeutschCafé verarbeitet die für die Durchführung des Firmenkurses erforderlichen personenbezogenen Daten der teilnehmenden Mitarbeiter als eigenständig Verantwortlicher. Das Unternehmen stellt sicher, dass eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung dieser Daten an DeutschCafé besteht und die Mitarbeiter entsprechend informiert wurden. Leistungsbezogene Auswertungen einzelner Mitarbeiter werden dem Unternehmen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des jeweiligen Mitarbeiters übermittelt.

53. Zahlung und Rechnungsstellung

Der Vertragspartner des Firmenkurses ist das beauftragende Unternehmen bzw. die Organisation. Die Zahlungsweise und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, Vertrag oder der Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie der Pauschalbetrag nach § 288 Abs. 5 BGB.

54. Stornierung vor Kursbeginn

Bei einer Stornierung eines verbindlich gebuchten Firmenkurses durch das Unternehmen vor Kursbeginn gelten, sofern im individuellen Angebot oder Vertrag keine abweichenden Regelungen vereinbart wurden, folgende Stornierungsbedingungen: Bei einer Stornierung mehr als 4 Wochen vor Kursbeginn ist die Stornierung kostenfrei. Bei einer Stornierung zwischen 4 und 2 Wochen vor Kursbeginn werden 25 % der vereinbarten Kursgebühr berechnet. Bei einer Stornierung weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn werden 50 % der vereinbarten Kursgebühr berechnet. Dem Unternehmen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. DeutschCafé bleibt der Nachweis eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

55. Absage einzelner Unterrichtstermine

Einzelne vereinbarte Unterrichtstermine können vom Unternehmen bis spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn kostenfrei in Textform abgesagt oder nach Absprache verschoben werden. Bei einer Absage von weniger als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn oder bei Nichterscheinen der vorgesehenen Teilnehmer wird die vereinbarte Unterrichtsleistung vollständig berechnet. Dem Unternehmen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Sagt DeutschCafé einen Termin ab, wird die ausgefallene Leistung nachgeholt oder gleichwertig ausgeglichen.

56. Unterrichtsausfall durch DeutschCafé

Fällt ein vereinbarter Unterrichtstermin seitens DeutschCafé aus, werden Ersatztermine, eine Verlängerung des Kurszeitraums, der Einsatz einer geeigneten Ersatzlehrkraft, eine alternative Unterrichtsform oder eine andere geeignete Lösung mit dem Unternehmen vereinbart. Kann die ausgefallene Unterrichtsleistung nicht angemessen nachgeholt oder anderweitig gleichwertig erbracht werden, wird der nicht erbrachte Teil der vereinbarten Leistung innerhalb von 30 Tagen anteilig erstattet, soweit keine gesetzlich kürzere Frist gilt.

57. Wechsel oder Ausfall der Lehrkraft

Der Firmenkurs ist an DeutschCafé und nicht an eine bestimmte Lehrkraft gebunden. DeutschCafé bestimmt, welche geeignete Lehrkraft den Kurs durchführt und kann bei personellen oder organisatorischen Erfordernissen eine geeignete Ersatzlehrkraft einsetzen. Ein Lehrkraftwechsel begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Beendigung des Kurses. Falls durch den Wechsel Unterricht ausfällt, gilt die Regelung zum Unterrichtsausfall.

58. Feiertage, Betriebsferien und Unterrichtspausen

Gesetzliche Feiertage im Land Baden-Württemberg sind unterrichtsfrei. Ausgefallener Unterricht wird nachgeholt oder anderweitig ausgeglichen. Bereits bei der Kursplanung vereinbarte Betriebsferien oder Unterrichtspausen sind Bestandteil des Kursplans und gelten nicht als Ausfall. Eine nachträgliche, vom Unternehmen gewünschte längere Unterbrechung bedarf der vorherigen Absprache mit DeutschCafé.

59. Unterrichtsort und Unterrichtsform

Der vereinbarte Unterricht findet am im Angebot festgelegten Unterrichtsort statt. Eine Änderung des Unterrichtsortes kann nach Absprache vereinbart werden. Online-Unterricht kann als alternative Unterrichtsform über Zoom eingesetzt werden, sofern dies organisatorisch und technisch möglich ist. Für die Teilnahme am Online-Unterricht benötigt der Teilnehmer ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Ein Wechsel der Unterrichtsform führt nicht zu einer Änderung der vereinbarten Kursgebühr. Bei Problemen wird gemeinsam mit dem Unternehmen eine geeignete Lösung gefunden.

60. Kursunterbrechung und vorzeitige Beendigung

Der vereinbarte Firmenkurs ist für den vereinbarten Kurszeitraum und Umfang verbindlich. Eine vorzeitige Beendigung durch das Unternehmen richtet sich nach dem individuellen Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen. Bereits erbrachte Leistungen werden regulär abgerechnet. Für nicht erbrachte Leistungen gelten die wirksam vereinbarten Stornierungs- oder Beendigungsregelungen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

61. Teilnahmebescheinigungen und Sprachzertifikate

Nach Abschluss des Firmenkurses hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung, wenn er an mindestens 70 % der Unterrichtseinheiten teilgenommen hat. Die Bescheinigung wird auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen kostenlos ausgestellt und bestätigt die Teilnahme am Kurs, nicht automatisch das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus. Ein Sprachzertifikat wird nur nach erfolgreicher Teilnahme an einer entsprechenden Prüfung ausgestellt. Prüfungsgebühren sind nicht Bestandteil der Kursgebühr, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Kosten der jeweiligen Prüfung werden vor der verbindlichen Anmeldung zur Prüfung mitgeteilt. Die Teilnahme am Firmenkurs allein stellt keinen offiziellen Sprachnachweis dar.

Teil 6: Visumsanmeldungen

62. Verbindliche Buchung und Zahlung

Die Buchung eines Kurses zum Zweck der Vorlage bei einem Visumsantrag erfolgt verbindlich. Die Kursgebühr kann je nach Vereinbarung vollständig im Voraus oder in vereinbarten Raten gezahlt werden. Die Zahlungsweise, Höhe und Fälligkeit einzelner Raten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Buchungsbestätigung. DeutschCafé kann dem Teilnehmer in besonderen Fällen ein abweichendes individuelles Ratenzahlungsmodell anbieten. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ratenzahlungsmodell besteht nicht. Der vereinbarte Gesamtbetrag bleibt grundsätzlich geschuldet, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Rückerstattungs- oder Kündigungsrechte eingreifen. Für die Ausstellung der für den Visumsantrag erforderlichen Kurszulassung wird ein vereinbarter Kurszeitraum angegeben. Dieser Zeitraum dient der Vorlage bei den zuständigen Behörden und begründet keine Garantie für die Erteilung des Visums. Bei Fernabsatzverträgen wird der Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert über sein Widerrufsrecht informiert.

63. Ablehnung des Visums

(1) Wird der Visumantrag abgelehnt, teilt der Teilnehmer dies DeutschCafé unverzüglich mit und legt einen geeigneten Nachweis vor, z. B. den Ablehnungsbescheid in Kopie.

(2) Noch nicht fällige Raten werden mit Vorlage des Nachweises nicht mehr fällig.

(3) Von den bereits gezahlten Beträgen behält DeutschCafé einen Aufwendungs- und Bearbeitungsbetrag in Höhe von 200 € ein. Der darüber hinausgehende erstattungsfähige Betrag wird innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Nachweises erstattet, soweit keine gesetzlich kürzere Frist gilt.

(4) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass DeutschCafé kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

(5) Übt der Teilnehmer ein ihm zustehendes Widerrufsrecht fristgerecht aus, erfolgt die Erstattung ohne jeden Abzug, soweit gesetzlich vorgeschrieben.

64. Erteilung des Visums und tatsächlicher Kursbeginn

Wird das Visum erteilt, ist der Teilnehmer berechtigt, den gebuchten Kurs ab dem Zeitpunkt zu besuchen, ab dem ihm die tatsächliche Teilnahme möglich ist. Für die Kurszulassung wird ein vereinbarter Zeitraum angegeben. Verzögert sich die Einreise, kann der tatsächliche Kursbeginn entsprechend verschoben werden. Der Teilnehmer muss DeutschCafé über die Einreiseplanung unverzüglich informieren. Die konkrete Terminierung erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren Kursplätze und organisatorischen Möglichkeiten.

65. Nichtantritt trotz erteiltem Visum

(1) Der Teilnehmer kann vor Kursbeginn nach Ziffer 18 vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt gelten die dort geregelten Stornopauschalen. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären.

(2) Bei einer nachgewiesenen Visumsablehnung gilt ausschließlich die besondere Regelung nach Ziffer 63.

(3) Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

66. Erhebliche Verzögerung der Einreise

(1) Verzögert sich die Einreise des Teilnehmers nach Erteilung des Visums erheblich, bleibt die Kursbuchung zunächst bestehen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, DeutschCafé über die Verzögerung und den voraussichtlichen Zeitpunkt seiner Einreise unverzüglich zu informieren.

(2) Der tatsächliche Kursbeginn wird entsprechend verschoben und unter Berücksichtigung der verfügbaren Kursplätze und organisatorischen Möglichkeiten neu vereinbart.

(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten späteren Termin besteht nur, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Kann DeutschCafé dem Teilnehmer innerhalb von 6 Monaten nach der ursprünglich vereinbarten Kurszeit keinen geeigneten Ersatzkurs anbieten, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden abzüglich eines etwaigen nach Ziffer 63 zulässigen Aufwendungs- und Bearbeitungsbetrags innerhalb von 30 Tagen erstattet, soweit keine gesetzlich kürzere Frist gilt.

(5) Beruht die Verzögerung auf Umständen, die weder der Teilnehmer noch DeutschCafé zu vertreten hat, erfolgt die Erstattung ohne Abzug.

67. Änderung des Kurszeitraums oder Kursformats

Ist der ursprünglich für den Visumsantrag vorgesehene Kurszeitraum aufgrund einer verzögerten Einreise nicht mehr geeignet, kann nach Absprache ein anderer verfügbarer Kurszeitraum oder – sofern pädagogisch und organisatorisch geeignet – ein anderes Kursformat vereinbart werden. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die neu vereinbarte Leistung angerechnet. Bei einer abweichenden Kursgebühr wird die Differenz entsprechend verrechnet. Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung des Teilnehmers.

68. Nachweis der Visumsentscheidung und Rückerstattung

Wird der Visumantrag nachweislich abgelehnt, ist DeutschCafé hierüber unverzüglich zu informieren und auf Verlangen ein geeigneter Nachweis vorzulegen. Die Rückerstattung richtet sich nach Ziffer 63. Die Rückzahlung des erstattungsfähigen Betrags erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Nachweises, soweit keine gesetzlich kürzere Frist gilt. Gesetzliche Rückzahlungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

69. Rücktritt und Erstattung außerhalb der Visumsablehnung

Ein Rücktritt oder eine Stornierung aus anderen Gründen als einer nachgewiesenen Visumsablehnung begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung außerhalb der in Ziffer 18 geregelten Stornostaffel. Gesetzliche Rechte, insbesondere ein bestehendes Widerrufsrecht oder ein gesetzliches Kündigungs-, Rücktritts- oder Minderungsrecht, bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere bei einer freiwilligen Änderung der persönlichen Reise- oder Aufenthaltsplanung oder einem freiwilligen Verzicht auf die Teilnahme.

70. Übertragung der Visumszulassung / des Kursplatzes

Die für einen Visumsantrag ausgestellte Kurszulassung ist personenbezogen und nicht ohne vorherige Zustimmung von DeutschCafé auf eine andere Person übertragbar. Eine Übertragung des gebuchten Kursplatzes auf eine andere Person bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung von DeutschCafé. Die Ersatzperson muss die Voraussetzungen für die Teilnahme am jeweiligen Kurs erfüllen und gegebenenfalls einen geeigneten Sprachnachweis vorlegen oder einen Einstufungstest durchführen. Bereits ausgestellte Unterlagen für den Visumsantrag dürfen nicht von einer anderen Person verwendet werden. Ein Rücktritt oder eine Stornierung aus anderen Gründen als einer nachgewiesenen Visumsablehnung begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung. Gesetzliche Rechte, insbesondere ein bestehendes Widerrufsrecht oder ein gesetzliches Kündigungs-, Rücktritts- oder Minderungsrecht, bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere bei einer freiwilligen Änderung der persönlichen Reise- oder Aufenthaltsplanung oder einem freiwilligen Verzicht auf die Teilnahme.

71. Änderungen und Mitteilungspflichten während des Visumverfahrens

Der Teilnehmer ist verpflichtet, DeutschCafé während des Visumverfahrens über wesentliche Änderungen, die für die Kursbuchung oder den geplanten Kursbeginn relevant sind, unverzüglich zu informieren. Dies gilt insbesondere für Änderungen der Kontaktdaten, der geplanten Einreise sowie für die Erteilung oder Ablehnung des Visums und wesentliche Verzögerungen der Einreise. Der Teilnehmer hat DeutschCafé die für die weitere Kursplanung erforderlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen.

72. Unterlagen für den Visumsantrag und behördliche Anforderungen

DeutschCafé stellt dem Teilnehmer die für den gebuchten Kurs vorgesehenen Unterlagen und Nachweise zur Verfügung, die von DeutschCafé ausgestellt werden können und für den Visumantrag erforderlich sind. Die Verantwortung für die vollständige und fristgerechte Einreichung des Visumantrags sowie die Erfüllung behördlicher Anforderungen liegt beim Teilnehmer. DeutschCafé übernimmt keine Gewähr für die Erteilung eines Visums oder die Dauer des behördlichen Verfahrens. DeutschCafé stellt nur Unterlagen aus, die den tatsächlichen Vertrags- und Kursbedingungen entsprechen.

73. Falsche oder unvollständige Angaben

Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegenüber DeutschCafé und den zuständigen Behörden gemachten Angaben verantwortlich. DeutschCafé stellt ausschließlich solche Kursbestätigungen, Zulassungen und sonstigen Unterlagen aus, die den tatsächlich vereinbarten Leistungen und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. DeutschCafé ist nicht verpflichtet, unrichtige oder unvollständige Angaben zu übernehmen oder unzutreffende Unterlagen auszustellen.

74. Änderungen oder zusätzliche Anforderungen der Visumbehörde

Verlangt die zuständige Behörde zusätzliche, aktualisierte oder geänderte Unterlagen, kann der Teilnehmer DeutschCafé hierüber informieren. DeutschCafé prüft im Rahmen der eigenen Möglichkeiten, ob die verlangten Unterlagen bereitgestellt oder bestehende Unterlagen angepasst werden können. Eine Anpassung erfolgt ausschließlich, soweit sie den tatsächlichen Vertrags- und Kursbedingungen entspricht. DeutschCafé übernimmt keine Gewähr dafür, dass die verlangten Unterlagen zu einer Erteilung des Visums führen.

75. Verhältnis zu den übrigen Kursregelungen

Für Teilnehmer, die einen Kurs im Zusammenhang mit einem Visumantrag buchen, gelten ergänzend die besonderen Regelungen für Visumsanmeldungen sowie die Regelungen des jeweils gebuchten Kursformats. Soweit die Regelungen für Visumsanmeldungen eine besondere Bestimmung enthalten, geht diese der entsprechenden allgemeinen oder kursbezogenen Regelung vor. Individuelle Vereinbarungen gehen den AGB vor. Gesetzliche zwingende Vorschriften bleiben unberührt.